Amt für Kinder, Jugend und Familie

jugendamt

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie erfüllt vielfältige Aufgaben für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Es ist u. a. für folgende Bereiche zuständig:

 

Antragsunterlagen und Formulare finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau.

Den aktuellen Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie können Sie hier herunterladen.

 

Kontakt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Große Allee 24
89407 Dillingen a. d. Donau
Tel. 09071 51-407
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Nachfolgend kurze erläuternde Texte zu den einzelnen Bereichen und die Links zur Landkreishomepage (mit Ansprechpartnern):

 

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Für Kinder alleinerziehender Eltern, deren unterhaltspflichtiger Elternteil den Mindestunterhalt nicht bezahlt, kann ein Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt werden.

>>> Landkreishomepage
>>> Download Antrag


Beistandschaften

Im Rahmen einer Beistandschaft werden die Unterhaltspflicht für ein Kind bzw. die Anerkennung der Vaterschaft im Auftrag eines allein erziehenden Elternteils durchgesetzt. Die Führung der Beistandschaft durch die Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist für den allein erziehenden Elternteil kostenfrei.

>>> Landkreishomepage


Amtsvormundschaften und -pflegschaften

Die Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilen der elterlichen Sorge wird als Amtsvormundschaft bzw. Amtspflegschaft bezeichnet. Amtsvormundschaften bzw. –pflegschaften treten kraft Gesetzes (z. B. bei minderjährigen Müttern) oder durch Entscheidung des Familiengerichts (z. B. bei Sorgerechtsentzug) ein.

>>> Landkreishomepage


Kommunale Jugendarbeit und Jugendschutz

Die Kommunale Jugendarbeit beim Landkreis Dillingen a. d. Donau führt gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern zahlreiche Projekte mit Kindern und Jugendlichen durch und berät Städte und Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit. Präventiver Jugendschutz, z. B. durch Projekte zur Alkohol- oder Drogenprävention, stellt einen wichtigen Schwerpunkt dar.

>>> Landkreishomepage


 Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, die Bedarfe im Bereich verschiedener Angebote der Kinder- und Jugendhilfe festzustellen und neue Konzepte zu erarbeiten. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden die Sozialraumanalyse und die entsprechenden Teilpläne regelmäßig fortgeschrieben.

>>> aktuelle Sozialraumanalyse

>>> Landkreishomepage


Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen u.ä.

Hilfen zur Erziehung werden gewährt, wenn diese zur Bewältigung von erzieherischen Schwierigkeiten im Einzelfall notwendig sind. Hierzu ist es notwendig, zunächst mit dem zuständigen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ein Beratungsgespräch zu führen.

Das Amt für Jugend und Familie ist auch für die Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig.

>>> Landkreishomepage


Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist die zuständige Behörde für die Fachaufsicht und Fachberatung aller Kindertageseinrichtungen im Landkreis, also Kinderkrippen, Kindergärten und Horte.

Derzeit bestehen im Landkreis Dillingen a.d.Donau etwas mehr als 50 Kindertageseinrichtungen, die von mehr als 3000 Kindern besucht werden.

>>> Landkreishomepage


Kindertagespflege

Im Bereich der Kindertagespflege führt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Akquise, Qualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen, also Tagesmüttern und Tagesvätern durch. Die Kindertagespflege ist – gleichwertig zur Betreuung in Tageseinrichtungen – eine anerkannte Form der Tagesbetreuung für Kinder.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a.d.Donau hat im Dezember 2018 beschlossen, dass über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinaus auch Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege gefördert werden können.

>>> Landkreishomepage


Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendliche und Heranwachsende, denen die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, werden im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren (auch Jugendgerichtshilfe genannt) beraten und unterstützt. Die zuständige Fachkraft der Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet das Strafverfahren und unterstützt das Jugendgericht durch ihre pädagogische Expertise.

Erfreulicherweise geht die Zahl der von Jugendlichen und Heranwachsenden begangenen Straftaten im Landkreis Dillingen a.d.Donau in den letzten Jahren kontinuierlich zurück.

>>> Landkreishomepage


Schülergremium „Reset“

Im Schülergremium „Reset“ werden leichte bis mittelschwere Straftaten, die von jugendlichen Ersttätern begangen werden, durch ein Gremium von etwa gleich alten Jugendlichen mit dem Täter besprochen. Die Jugendlichen legen eine Maßnahme fest, die der Straftäter zu erledigen hat. Häufig muss dieser z. B. einen Aufsatz schreiben, in dem er sich mit seiner Tat auseinandersetzt. Wird die Maßnahme erledigt, so stellt die Staatsanwaltschaft anschließend das Strafverfahren ein. Die Teilnahme an „Reset ist freiwillig“.

Schülergremien bestehen in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern. Als einziges Jugendamt in Bayern führt das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Dillingen a d.Donau die pädagogische Betreuung des Jugendgerichts selbst durch.

Jugendliche, die an der ehrenamtlichen Mitwirkung am Schülergremium „Reset“ Interesse haben, können sich an die zuständige Mitarbeiterinnen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Frau Theresa Bieberle (Tel. 09071 51-436, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sowie Frau Carola Seifert (Tel. 09071 51-430, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.


Übernahme von Gebühren für die Kindertagesbetreuung

Abhängig vom Einkommen der Eltern können die Gebühren für die Kindertagesbetreuung in einem Hort, Kindergarten oder einer Kinderkrippe vom Amt für Kinder Jugend und Familie ganz oder teilweise übernommen werden.

>>> Download Antrag


Pflegekinderwesen

Für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, kommt die Unterbringung in einer Pflegefamilie in Betracht. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sucht laufend engagierte Pflegeeltern, die bereit sind, ein fremdes Kind auf Zeit oder auf Dauer in ihre Familie aufzunehmen. Eine bestimmte pädagogische Qualifikation wird dabei nicht verlangt.

Interessenten werden gebeten, sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Frau Riedlinger (Tel. 09071 51-429, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Frau Rösch-Iles (Tel. 09071 51-438, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu wenden.

>>> Landkreishomepage